Eine eigene Sauna im Garten ist für viele Menschen der Traum von Entspannung und Wellness direkt vor der Haustür. Doch bevor die erste Schweißperle fließt, stellt sich eine wichtige Frage: Wie groß darf eine Gartensauna sein, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich ist? Die Antwort darauf hängt von den jeweiligen Vorschriften in Ihrem Bundesland ab, denn in Deutschland gelten unterschiedliche Bauordnungen.
Was sagt das Baurecht?
Grundsätzlich gilt: Kleinere Bauwerke wie Gartenhäuser, Lauben oder eben Saunen dürfen in den meisten Bundesländern ohne Genehmigung errichtet werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese beziehen sich vor allem auf:
- Die Grundfläche: Oft liegt die maximale erlaubte Größe zwischen 10 m² und 30 m².
- Die Höhe: Viele Bauordnungen schreiben eine maximale Gebäudehöhe von 3 Metern vor.
- Den Abstand zur Grundstücksgrenze: Meist muss ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden.
. Unterschiede je nach Bundesland
In Deutschland regelt jedes Bundesland seine eigenen Bauvorschriften. Hier einige Beispiele:
- Bayern: Bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt im Außenbereich und 50 m³ im Innenbereich sind genehmigungsfrei.
- Nordrhein-Westfalen: Bauwerke bis 30 m² gelten als verfahrensfrei.
- Baden-Württemberg: Auch hier dürfen Gartenhäuser und Saunen bis 30 m² genehmigungsfrei errichtet werden.
Tipp: Informieren Sie sich vorab bei der örtlichen Baubehörde, welche Regelungen konkret für Ihr Grundstück gelten.
Besonderheiten für Saunen
Da Saunen unter Umständen Feuerstätten oder elektrische Installationen enthalten, können zusätzliche Anforderungen gelten, etwa in Bezug auf:
- Brandschutz
- Sicherheitsabstände
- Fachgerechte Installation von Saunaöfen
Muss ich meinen Nachbarn fragen?
Auch wenn Ihre Sauna genehmigungsfrei ist, empfiehlt es sich, den Nachbarn frühzeitig zu informieren. Gerade bei Holzöfen können Rauch und Geruch die Nachbarschaft stören. Eine offene Kommunikation vermeidet Konflikte.
Fazit
Eine Sauna im Garten kann in vielen Fällen ohne Baugenehmigung errichtet werden, solange sie die Vorgaben Ihres Bundeslandes erfüllt. Klären Sie im Vorfeld alle Details mit der Baubehörde, um teure Nachbesserungen oder Konflikte zu vermeiden.